Erwachsene
Dysarthrie
Eine neurologische Erkrankung kann die Steuerung der Sprechbewegungen beeinträchtigen, sodass die Aussprache verwaschen, das Tempo verändert oder die Stimme schwach wird. Die Therapie verbessert Artikulation, Atmung und Verständlichkeit im Alltag.
Eine Dysarthrie ist eine neurologisch bedingte Sprechstörung. Dabei ist die Steuerung und Ausführung der Bewegungen beeinträchtigt, die für das Sprechen notwendig sind. Betroffen sein können die Atmung, die Stimmgebung, die Artikulation und die Sprechmelodie.
Eine Dysarthrie unterscheidet sich von einer Aphasie:
- Bei einer Aphasie ist die Sprache selbst betroffen, zum Beispiel das Finden von Wörtern, das Verstehen oder die Grammatik.
- Bei einer Dysarthrie sind vor allem die Bewegungsabläufe des Sprechens beeinträchtigt.
Beide Störungen können gleichzeitig auftreten.
Mögliche Ursachen
Dysarthrien können entstehen, wenn Bereiche des zentralen oder peripheren Nervensystems beeinträchtigt sind. Mögliche Ursachen sind beispielsweise:
- Schlaganfälle,
- Schädel-Hirn-Verletzungen,
- Morbus Parkinson,
- Multiple Sklerose,
- Amyotrophe Lateralsklerose,
- Erkrankungen des Kleinhirns,
- neuromuskuläre Erkrankungen,
- Hirntumoren oder andere neurologische Erkrankungen.
Auch bei Kindern können Dysarthrien beispielsweise im Zusammenhang mit einer frühkindlichen Hirnschädigung, einer Cerebralparese oder bestimmten genetischen Erkrankungen auftreten.
Typische Anzeichen
Eine Dysarthrie kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Mögliche Anzeichen sind:
- undeutliche oder verwaschene Aussprache,
- verlangsamtes oder beschleunigtes Sprechtempo,
- abgehacktes oder angestrengtes Sprechen,
- monotone oder ungewöhnliche Sprechmelodie,
- sehr leises oder wechselnd lautes Sprechen,
- raue, behauchte oder gepresste Stimme,
- näselnder Stimmklang,
- kurze Sprechatemzüge oder schnelle Ermüdung beim Sprechen,
- Schwierigkeiten, längere Äußerungen verständlich zu formulieren.
Bei manchen Menschen ist die Verständlichkeit nur leicht eingeschränkt. Andere können sich lautsprachlich kaum verständlich machen. Zusätzlich können Kau- und Schluckstörungen auftreten.
Diagnostik
Zu Beginn erfolgt eine ausführliche sprachtherapeutische Untersuchung. Dabei wird unter anderem betrachtet:
- wie gut die Sprechbewegungen gesteuert werden,
- wie verständlich die Aussprache ist,
- wie Atmung und Sprechen zusammenspielen,
- wie Stimme, Lautstärke und Sprechmelodie eingesetzt werden,
- ob die Verständlichkeit bei längeren Gesprächen abnimmt,
- ob zusätzlich Schluck- oder Kauprobleme bestehen,
- wie sich die Sprechstörung im Alltag auswirkt.
Die Ergebnisse werden mit der ärztlichen Diagnose und der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung abgeglichen. Daraus werden persönliche Therapieziele abgeleitet.
Sprachtherapeutische Behandlung
Ziel der Therapie ist es, die Kommunikation im Alltag möglichst gut zu erhalten oder zu verbessern. Je nach Befund können folgende Bereiche behandelt werden:
- deutliche und präzise Artikulation,
- Koordination von Atmung und Sprechen,
- Lautstärke und Stimmgebung,
- Sprechtempo und Pausengestaltung,
- Sprechmelodie und Betonung,
- Ausdauer und Verständlichkeit,
- Strategien für schwierige Gesprächssituationen.
Wenn die Lautsprache nicht ausreicht, können ergänzend Kommunikationshilfen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Buchstabentafeln, Kommunikationskarten, Tablets oder spezielle Sprachcomputer. Diese Hilfen unterstützen die Selbstständigkeit und ersetzen nicht die Person oder ihre Stimme.
Auch Angehörige und andere wichtige Bezugspersonen können in die Therapie einbezogen werden. Sie lernen, wie sie Gespräche erleichtern können – etwa durch eine ruhige Gesprächsumgebung, ausreichend Zeit, Blickkontakt und gezielte Rückfragen. Wichtig ist, Menschen mit Dysarthrie weiterhin als gleichberechtigte Gesprächspartner anzusprechen.
Die Therapie wird individuell geplant. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Ursache, dem Schweregrad, dem Verlauf der Erkrankung und den persönlichen Zielen ab. Die sprachtherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung. Bei entsprechender Verordnung werden die Kosten grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Wenn Sie selbst von einer Dysarthrie betroffen sind oder einen Angehörigen unterstützen, beraten wir Sie gerne. Gemeinsam klären wir, welche therapeutischen Maßnahmen und Kommunikationshilfen im Alltag sinnvoll sind.