Vergütung
40 % in der Probezeit, danach 42 % – auf alles, was die Kasse zahlt
ca. 4.400–5.500 €
Die Beteiligung ist klar geregelt: 40 % während der Probezeit, danach 42 % – ohne Verhandlung, ohne Zielvereinbarung. Sie gilt nicht nur für Therapien, sondern für jede Leistung, die die Krankenkasse vergütet: auch für Hausbesuchspauschalen, Diagnostik und Berichte.
Was du sicher verdienst
Eine Umsatzbeteiligung klingt zunächst nach Unsicherheit – deshalb gibt es die vertraglich garantierte Mindesttherapieanzahl. Sie steht im Arbeitsvertrag und bildet deine Untergrenze: Ob genügend Termine zustande kommen, ist damit nicht dein Risiko, sondern unseres.
Die für dich passende Mindestzahl wird individuell vereinbart und richtet sich nach deinem Stundenumfang. Sie ist Teil des Vertragsgesprächs – und sie steht schriftlich fest, bevor du unterschreibst.
Die folgenden Beispiele zeigen, was bei Vollzeit realistisch zusammenkommt. Sie beruhen auf einer echten Abrechnung aus der Praxis, hochgerechnet mit den ab 1. Juli 2026 geltenden Vergütungssätzen.
Beispiel A · Probezeit
Vollzeit, 40 Stunden
rund 12.330 € Monatsumsatz
- bei 40 %
- ca. 4.930 €
Beispiel B · nach der Probezeit
Vollzeit, gleiche Auslastung
rund 12.330 € Monatsumsatz
- bei 42 %
- ca. 5.180 €
Beispiel C · starke Auslastung
Vollzeit, hoher Hausbesuchsanteil
rund 13.050 € Monatsumsatz
- bei 42 %
- ca. 5.480 €
Wiedereinstieg & Berufseinstieg
Auch für Berufs- und Wiedereinsteiger*innen
Ob frisch examiniert oder nach einer Pause zurück in den Beruf – wir nehmen uns Zeit für eine gute Einarbeitung und begleiten dich in deinem individuellen Tempo. Der Kita-Zuschuss von 120 € pro Monat kann den Wiedereinstieg mit Kind zusätzlich erleichtern.